Richtlinien für den Innenbereich

Ab dem 17.05.2021 werden neue Richtlinien in Kraft treten, die den Aufenthalt in geschlossenen Räumen regeln.

Liebe Gäste, unter Auflagen dürfen wir Ihnen unseren zugewiesenen Innenbereich wieder öffnen.

Wir benötigen folgende schriftliche Nachweise ;

  1. Impfpass oder 2. Negativer Testnachweis ( nicht älter als 24 Stunden) 3. genesene Personen mit Nachweis ( vor 28 Tagen ) Und es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, ausser Kinder unter 14 Jahren, an einem Tisch sitzen.